Der Ehrenrat besteht aus 3 ordentlichen Mitgliedern (die nicht dem Vorstand angehören dürfen) mit unterschiedlicher Vereinszugehörigkeit und 2 Stellvertretern (Ersatzmitgliedern), die zum Einsatz kommen, falls einer der anderen 3 persönlich betroffen ist, zurücktritt oder in den Vorstand wechselt.
Die MGV wählt den Ehrenrat, die Wahlperiode beträgt 3 Jahre. Eine Wiederwahl ist beliebig oft zulässig.
Der Ehrenrat entscheidet z.B. bei Einsprüchen gegen Vorstandsentscheidungen hinsichtlich Sperren oder Ausschlüssen und bei Einsprüchen gegenüber Entscheidungen der Regelkommission hinsichtlich der Aberkennung der Schiedsrichterlizenz als Verbandsschiedsrichter.
Den Ehrenrat gibt es bereits seit 1982 und er bestand von Beginn an immer aus 3 Mitgliedern.